Der Katzenbesitzer
verpflichtet sich, die Katze kastriert, ausreichend geimpft , entwurmt
und mit einem Flohschutz zu übergeben . Der Impfpass ist der Pension zu
übergeben. Die Katzenpension ist über besondere Fressgewohnheiten, akute
und frühere Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen
der Katze zu informieren.
Im Krankheitsfall ist die
Katzenpension berechtigt und verpflichte , die Katze von einem Tierarzt
behandeln zu lassen. Im Falle der Erkrankung entscheidet der beauftragte
Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf. Die Kosten der Behandlung
und zu verabreichender Medikamente werden vom Katzenbesitzer getragen.
Diese werden vom Tierarzt direkt abgerechnet.
Für Schäden , Krankheiten
und Verlust der Katze(n), die durch unvorhergesehene Umstände eintreten
, wird keine Haftung übernommen. Die Rechnung für den Pensionsaufenthalt
wird im Voraus , bei Abgabe der Katze beglichen. |